1. Welche Rechtsformen Unternehmen zur Auswahl stehen
Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft? Die Wahl der passenden Rechtsform gehört zu den wichtigsten Entscheidungen bei einer Unternehmensgründung. Sie beeinflussen, wie Sie haften, welche steuerlichen Pflichten entstehen, wie Gewinne behandelt werden und welcher Verwaltungsaufwand bzw. damit zusammenhängende Kosten auf Sie zukommen.
Für Gründerinnen, Gründer und Unternehmer in Aachen stellt sich häufig die Frage: Soll ich als Einzelunternehmen starten, eine Personengesellschaft gründen oder direkt eine Kapitalgesellschaft wählen?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Die beste Rechtsform hängt von Ihrem Geschäftsmodell, der Anzahl der Beteiligten, dem Haftungsrisiko, Ihren Wachstumsplänen und Ihrer persönlichen wirtschaftlichen Situation ab. Eine frühzeitige Gründungsberatung schafft Klarheit und hilft dabei, die Rechtsform strategisch auszuwählen. So stellen Sie die Weichen für Ihr Geschäftsmodell frühzeitig und vermeiden kostspielige Umstrukturierungen im Nachgang.
2. Warum die Rechtsform so entscheidend ist
Die Rechtsform ist weit mehr als eine formale Bezeichnung auf Briefpapier, Rechnungen oder Verträgen. Sie beeinflusst zentrale Bereiche Ihres Unternehmens:
Persönliche Haftung:
Ob und in welchem Umfang Sie mit Ihrem Privatvermögen haften.
Besteuerung:
Ob Gewinne sofort und in voller Höhe mit Einkommensteuer oder zunächst auf Ebene einer Gesellschaft mit Körperschaftsteuer besteuert werden.
Gewinnverwendung:
Ob Gewinne direkt privat entnommen, an Gesellschafter verteilt oder im Unternehmen für Investitionen belassen werden.
Buchhaltung:
Ob eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung möglich ist oder ein Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang) erstellt werden muss.
Gründung und Verwaltung: Notar, Handelsregister, Gesellschaftsvertrag, Stammkapital und laufende Pflichten unterscheiden sich erheblich.
Finanzierung und Außenwirkung:
Banken, Investoren, Kunden und Geschäftspartner bewerten Rechtsformen teilweise unterschiedlich. Insbesondere im internationalen Kontext.
Die Wahl der Rechtsform für Ihr Unternehmen sollte daher nicht allein nach dem geringsten Aufwand getroffen werden. Entscheidend ist, welche Struktur Ihre Gründung in Aachen heute und insbesondere auch zukünftig sinnvoll unterstützt. Es ist also eine Entscheidung mit Augenmaß und Weitblick erforderlich. Nach welchen Kriterien Sie diese Wahl treffen können und welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Rechtsformen haben, erfahren Sie im Folgenden:
3. Gründung Einzelunternehmen: Einfach und flexibel allein gründen
Ein Einzelunternehmen eignet sich für Personen, die ihr Unternehmen allein führen möchten. Es entsteht grundsätzlich mit der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Gewerbetreibende melden ihr Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde an und registrieren dieses anschließend beim Finanzamt im Rahmen des Antrags zur steuerliche Erfassung. Freiberufler hingegen müssen ihr Unternehmen nicht beim Gewerbeamt melden – hier hat aber in der Regel eine Mitteilung an die zuständige Berufskammer zu erfolgen.
Ein Einzelunternehmen ist besonders bei kleineren Dienstleistungsbetrieben, Beratungen, kreativen Tätigkeiten, Handelsunternehmen oder nebenberuflichen Gründungen verbreitet.
Vorteile eines Einzelunternehmens
Das Einzelunternehmen zählt nicht ohne Grund zu den beliebtesten Rechtsformen in Deutschland. Gerade für Gründer bietet es viele praktische Vorteile:
Kein Mindestkapital erforderlich:
Sie können ohne vorgeschriebenes Stammkapital gründen.
Schneller und unkomplizierter Start:
Die Gründung ist in der Regel mit wenig bürokratischem Aufwand verbunden.
Geringe Gründungs- und Verwaltungskosten:
Sowohl die Gründung als auch die laufende Verwaltung sind meist kostengünstig.
Direkter Zugriff auf die Gewinne:
Die erwirtschafteten Gewinne stehen Ihnen unmittelbar zur Verfügung.
Häufig keine Buchführungspflicht zu Beginn:
Gerade in der Anfangsphase genügt oft eine einfachere Gewinnermittlung. Eine freiwillige Buchführung kann dennoch sinnvoll sein.
Einnahmen-Überschuss-Rechnung statt Bilanz:
In vielen Fällen reicht die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), sodass kein Jahresabschluss erstellt werden muss. Das spart Zeit und Kosten.
Volle Entscheidungsfreiheit:
Sie treffen alle unternehmerischen Entscheidungen selbst und müssen diese nicht mit Mitgesellschaftern abstimmen.
Nachteile eines Einzelunternehmens
Neben den Vorteilen gibt es auch einige Nachteile eines Einzelunternehmens, die Gründer vor ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten:
Unbeschränkte persönliche Haftung:
Sie haften grundsätzlich auch mit Ihrem Privatvermögen für Verbindlichkeiten des Unternehmens.
Keine direkten Mitgesellschafter möglich:
Soll eine weitere Person beteiligt werden, ist ein Rechtsformwechsel in eine Personengesellschaft erforderlich.
Gewinne werden unmittelbar versteuert:
Der Gewinn wird Ihrem persönlichen Einkommen zugerechnet und unterliegt grundsätzlich vollständig der Einkommensteuer. Ausnahmen können beispielsweise die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG oder das Optionsmodell zur Körperschaftsteuer nach § 1a KStG sein.
Buchführungs- und Bilanzierungspflicht bei Wachstum:
Mit steigendem Umsatz oder Gewinn kann ab bestimmten gesetzlichen Grenzen eine Pflicht zur Buchführung und Bilanzierung entstehen.
Außenwirkung:
Je nach Branche kann ein Einzelunternehmen im Vergleich zu einer Kapitalgesellschaft von Kunden, Geschäftspartnern oder Banken als weniger professionell wahrgenommen werden.
Das Einzelunternehmen ist häufig eine gute Wahl, wenn Sie allein starten, überschaubare Risiken tragen und zunächst keine externe Beteiligung oder komplexe Unternehmensstruktur planen. Falls Sie von Beginn an bereits starke Wachstumspläne haben, sollte die Gründung einer Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft geprüft werden. Mehr dazu im folgenden Abschnitt.
Welche Rolle die einzelnen Gesellschafter übernehmen, wird bei der Gründung im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Eine KG muss jeweils mindestens einen Komplementär (Vollhafter) und einen Kommanditisten (Teilhafter) haben. Weitere Komplementäre und/oder Kommanditisten sind jederzeit möglich.
Gerade bei einer gemeinsamen Gründung in Aachen sollte vor dem Start geklärt werden, wer welche Aufgaben übernimmt, wer das Unternehmen vertreten darf, wie Gewinne und Verluste verteilt werden und was bei Krankheit, Streit, Ausscheiden oder Tod eines Gesellschafters geschieht. Hierbei sollte bei komplexeren Gestaltungen ein Jurist mit der Erstellung des Vertrags beauftragt werden, um von Beginn an gut aufgestellt zu sein.

4. Was ist eine Personengesellschaft und wann ist sie sinnvoll?
Eine Personengesellschaft ist häufig sinnvoll, wenn sich mehrere Personen zusammenschließen, um gemeinsam ein Unternehmen aufzubauen oder zu führen. Im Vordergrund stehen die beteiligten Personen und ihre Zusammenarbeit.
Gängige Personengesellschaft Beispiele sind insbesondere:
- (eingetragene) Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Partnerschaftsgesellschaft (mit beschränkter Berufshaftung), vor allem für Freiberufler
Je nach Gesellschaftsform gelten unterschiedliche Regelungen. Gemeinsam ist vielen Personengesellschaften, dass die Gesellschafter persönlich im Unternehmen engagiert sind und zumindest teilweise persönlich haften.
Vorteile einer Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft eignet sich besonders dann, wenn mehrere Personen gemeinsam ein Unternehmen gründen oder ihre Kompetenzen bündeln möchten. Eine Personengesellschaft bietet je nach Rechtsform, z.B. eine Partnergesellschaft mit beschränkter Haftung (PartG mbB), eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR), offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG) zahlreiche Vorteile:
Gemeinsame Gründung mit mehreren Personen:
Personengesellschaften sind grundsätzlich auf die Zusammenarbeit mehrerer Gesellschafter ausgelegt.
Gründung auch allein möglich:
Bestimmte Mischformen, wie beispielsweise die GmbH & Co. KG, können unter bestimmten Voraussetzungen auch von einer Person gegründet werden.
Nur geringes Mindestkapital erforderlich:
Für die meisten Personengesellschaften ist kein hohes Startkapital notwendig.
Flexibler Gesellschaftsvertrag:
Die Zusammenarbeit kann durch einen individuell gestalteten Gesellschaftsvertrag weitgehend an die Bedürfnisse der Gesellschafter angepasst werden.
Keine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich:
Der Gesellschaftsvertrag muss in vielen Fällen nicht notariell beurkundet werden.
Verteilung von Fachwissen, Kapital und Verantwortung:
Mehrere Gesellschafter können ihre Kompetenzen, finanziellen Mittel und Aufgaben sinnvoll aufteilen.
Direkte Gewinnzurechnung:
Die Gewinne werden grundsätzlich unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen versteuert.
Häufig unkomplizierte Gründung:
Insbesondere die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) lässt sich vergleichsweise einfach und mit geringem Aufwand gründen.
Nachteile einer Personengesellschaft
Neben den Vorteilen sollten Gründer auch die möglichen Nachteile einer Personengesellschaft kennen:
Persönliche Haftung:
Bei der GbR und der OHG haften die Gesellschafter in der Regel persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Gleiches gilt grundsätzlich für die Komplementäre (Vollhafter) einer KG.
Abstimmungsbedarf:
Entscheidungen müssen zwischen den Gesellschaftern abgestimmt werden. Klare Vereinbarungen und verlässliche Entscheidungsprozesse sind daher besonders wichtig.
Konfliktpotenzial:
Unterschiedliche Vorstellungen oder Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gesellschaftern können den Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen.
Besteuerung der Gewinne:
Die Gewinne werden den Gesellschaftern persönlich zugerechnet. Dadurch kann die Einkommensteuer insbesondere bei höheren Gewinnen eine relevante Rolle spielen.
Rechtsformwechsel kann sinnvoll werden:
Mit zunehmendem Unternehmenswachstum oder steigenden Haftungsrisiken kann ein Wechsel in eine Kapitalgesellschaft sinnvoll sein.
Bei einer KG kann die Haftung differenziert gestaltet werden: Eine KG (Kommanditgesellschaft) besteht aus zwei Arten von Gesellschaftern: den Komplementären und den Kommanditisten. Komplementäre sind die voll haftenden Gesellschafter und haften grundsätzlich auch mit ihrem Privatvermögen. Kommanditisten sind dagegen Gesellschafter, die sich am Unternehmen beteiligen, aber im Regelfall nur mit ihrer vereinbarten Einlage beziehungsweise Haftsumme haften (Teilhafter).
Eine Ausnahme stellt dabei die Mischform der sogenannten GmbH & Co. KG dar. Diese unterscheidet sich von der klassischen KG insoweit, dass an ihr eine GmbH als Komplementär (Vollhafter) beteiligt ist. Da die GmbH grundsätzlich nur mit ihrem Eigenkapital haftet (siehe nachfolgend), entsteht eine Haftungsbegrenzung für die KG. Die Kommanditisten (Teilhafter) haften nach wie vor lediglich mit ihrer Einlage. Trotzdem ersetzt die Wahl einer Personengesellschaft nicht die sorgfältige Ausarbeitung eines Gesellschaftsvertrags.
5. Kapitalgesellschaft: Haftungsbegrenzung und strukturierte Unternehmensform
Eine Kapitalgesellschaft ist eine rechtlich eigenständige Gesellschaft. Sie kann selbst Verträge abschließen, Vermögen halten und grundsätzlich für eigene Verbindlichkeiten haften. Die am häufigsten anzutreffenden Kapitalgesellschaften sind:
Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt (UG haftungsbeschränkt)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Aktiengesellschaft (AG)
Für viele kleine und mittelständische Unternehmen in Aachen spielt vor allem die GmbH eine Rolle. Die AG ist häufig erst bei größeren Unternehmen oder besonderen Finanzierungsvorhaben relevant. Die Gründung einer UG, GmbH oder AG bietet zahlreiche Vorteile:
Vorteile einer Kapitalgesellschaft
Eine Kapitalgesellschaft eignet sich insbesondere für Unternehmen mit Wachstumsplänen, höherem Investitionsbedarf oder mehreren Beteiligten. Sie bietet unter anderem folgende Vorteile:
Begrenzte Haftung:
Grundsätzlich haftet die Gesellschaft nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Das Privatvermögen der Gesellschafter bleibt in der Regel geschützt.
Klare Trennung von Privat- und Unternehmensvermögen:
Das Vermögen der Gesellschaft ist rechtlich vom Privatvermögen der Gesellschafter getrennt.
Professionelle Außenwirkung:
Kapitalgesellschaften genießen bei Kunden, Geschäftspartnern und Kreditinstituten häufig ein hohes Maß an Vertrauen.
Geeignet für Wachstum:
Die Rechtsform bietet gute Voraussetzungen für Investitionen, Expansion und die Aufnahme weiterer Gesellschafter oder Investoren.
Klare Beteiligungs- und Entscheidungsstrukturen:
Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten sind in der Regel eindeutig geregelt.
Gewinne können im Unternehmen verbleiben:
Statt Gewinne vollständig auszuschütten, können diese im Unternehmen belassen und für zukünftige Investitionen genutzt werden.
Holding-Struktur möglich:
Eine Kapitalgesellschaft kann bei Bedarf zu einer Holding-Struktur ausgebaut werden, um beispielsweise steuerliche oder organisatorische Synergieeffekte zu nutzen. Häufig wird hierzu eine Holding GmbH implementiert.
Geeignet für Unternehmensnachfolge und Beteiligungsmodelle:
Auch ein Unternehmensverkauf oder die Beteiligung weiterer Investoren lässt sich häufig einfacher umsetzen.
Nachteile einer Kapitalgesellschaft
Den zahlreichen Vorteilen einer UG, GmbH oder AG stehen auch einige höhere Anforderungen und Pflichten gegenüber:
Höherer Gründungsaufwand:
Die Gründung erfordert eine notarielle Beurkundung sowie die Eintragung in das Handelsregister.
Stammkapital erforderlich:
Bei einer GmbH beträgt das gesetzliche Stammkapital 25.000 Euro. Bei der Gründung müssen davon mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden.
Umfangreichere Buchführungs- und Veröffentlichungspflichten:
Kapitalgesellschaften unterliegen grundsätzlich der Bilanzierungs-, Buchführungs- und Offenlegungspflicht. Für Kleinstkapitalgesellschaften gelten Erleichterungen: Sie müssen ihren Jahresabschluss in der Regel lediglich hinterlegen.
Höhere laufende Verwaltungskosten:
Kosten für Jahresabschluss, Steuererklärungen sowie weitere gesetzliche Pflichten fallen regelmäßig an.
Besondere Verantwortung der Geschäftsführung:
Geschäftsführer unterliegen umfangreichen gesetzlichen Pflichten und müssen zahlreiche rechtliche Vorgaben beachten.
Haftungsbeschränkung gilt nicht uneingeschränkt:
Bei Pflichtverletzungen oder Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften können Geschäftsführer unter bestimmten Voraussetzungen auch persönlich haftbar gemacht werden.
Die UG (haftungsbeschränkt) kann bereits mit geringem Stammkapital gegründet werden. Sie unterliegt jedoch im Wesentlichen denselben Anforderungen wie eine GmbH und muss einen Teil ihrer Gewinne gesetzlich als Rücklage ansparen. Eine spätere Umfirmierung zur GmbH bei Erreichen des Stammkapitals ist mit zusätzlichen Kosten unter Einschaltung eines Notars verbunden.
Eine Kapitalgesellschaft kann besonders dann sinnvoll sein, wenn Ihre Tätigkeit mit finanziellen Risiken verbunden ist, Sie wachsen möchten, Mitarbeitende einstellen oder langfristig eine professionelle Gesellschaftsstruktur aufbauen wollen. Zudem ist eine steuerbegünstigte Gewinnthesaurierung möglich. Das bedeutet, dass Gewinne im Unternehmen verbleiben und beispielsweise für Investitionen genutzt werden können. Die vollständige Besteuerung auf privater Ebene erfolgt grundsätzlich erst, wenn Gewinne aus der GmbH an die Gesellschafter ausgeschüttet werden.
6. Übersicht Rechtsformen von Unternehmen


7. Steuerliche Unterschiede der Rechtsformen
Bei den Steuern eines Einzelunternehmens gilt: Die Gewinne werden grundsätzlich unmittelbar dem Unternehmer zugerechnet. Gleiches gilt für Personengesellschaften, bei denen die Gewinne den Gesellschaftern entsprechend ihrer Beteiligung zugerechnet werden. Diese versteuern ihren jeweiligen Gewinnanteil mit ihrer persönlichen Einkommensteuer. Das kann insbesondere bei niedrigen oder mittleren Gewinnen vorteilhaft sein, da der progressive Einkommensteuertarif genutzt werden kann. Das bedeutet, dass der Steuersatz erst mit zunehmendem Einkommen schrittweise ansteigt. Ob ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft tatsächlich steuerliche Vorteile bringen, hängt jedoch immer von der individuellen steuerlichen Situation ab.
Bei Kapitalgesellschaften wird der Gewinn zunächst auf Ebene der Gesellschaft besteuert. Hier fallen insbesondere Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer an. Werden die Gewinne später an die Gesellschafter ausgezahlt (Gewinnausschüttung), fällt in der Regel zusätzlich Kapitalertragsteuer an. Diese behält die Kapitalgesellschaft direkt bei der Auszahlung ein und führt sie an das Finanzamt ab. Die Gesellschafter erhalten den Gewinn somit bereits abzüglich dieser Steuer.
Der entscheidende Unterschied liegt oft in der Verwendung der Gewinne: Möchten Sie Gewinne überwiegend privat nutzen, kann eine andere Struktur sinnvoll sein als bei einem Unternehmen, das Gewinne langfristig für Investitionen, Personal oder Wachstum im Betrieb belassen möchte.
Eine steuerliche Entscheidung sollte deshalb nicht isoliert getroffen werden. Auch Haftungsrisiken, Finanzierung, private Einkünfte, die geplante Gewinnhöhe und die langfristige Unternehmensentwicklung gehören in die Betrachtung.
8. Wann sollte ein Rechtsformwechsel geprüft werden?
Viele Unternehmer und Freiberufler in Aachen starten zunächst als Einzelunternehmen oder Personengesellschaft. Mit steigenden Umsätzen, höheren Gewinnen oder zunehmendem Haftungsrisiko kann später ein Rechtsformwechsel in eine Kapitalgesellschaft sinnvoll werden.
Typische Anlässe für einen Rechtsformwechsel sind:
- steigende wirtschaftliche Risiken
- wachsende Umsätze oder dauerhaft höhere Gewinne
- größere Investitionen oder Finanzierungsbedarf
- Einstellung von Mitarbeitenden
- Aufnahme neuer Gesellschafter oder Investoren
- gewünschte Trennung von privatem und betrieblichem Vermögen
- geplante Unternehmensnachfolge oder Unternehmensverkauf
Ein Rechtsformwechsel sollte rechtzeitig geplant werden, damit steuerliche Folgen, Übertragungsfragen und formale Anforderungen berücksichtigt werden können. Häufig gelten dabei sogenannte Sperrfristen von mehreren Jahren. Innerhalb dieser Zeit können bestimmte steuerliche Vorteile verloren gehen, wenn das Unternehmen erneut umstrukturiert oder verkauft wird, wodurch eine frühzeitige Planung umso wichtiger wird.

Unser Fazit: Gründungsberatung und Übersicht der Rechtsformen in Aachen
Mit einem individuellen Rechtsformvergleich und einer fundierten Gründungsberatung in Aachen können Sie die passende Entscheidung für Ihre unternehmerischen Ziele treffen und Ihr Unternehmen von Anfang an solide aufstellen.
Wir begleiten Sie unter anderem bei:
- der steuerlichen Planung vor und während der Gründung sowie der Rechtsformwahl
- der steuerlichen Erfassung und der Erfüllung erster steuerlicher Pflichten
- Fragen zu sämtlichen Steuerrechtsgebieten sowie zur Bilanzierung
- der Planung eines Rechtsformwechsels nach Gründung
- der laufenden steuerlichen Beratung nach der Gründung
Als Steuerberater in Aachen stehen wir Ihnen persönlich, individuell und kompetent zur Seite. Gemeinsam verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Rechtsformen – damit Sie Ihre Chancen in der Unternehmensgründung gezielt nutzen, unangenehme steuerliche Überraschungen vermeiden und sich von Beginn an bestmöglich aufstellen.
Ihr Team der Konsultaix Steuerberater in Aachen


