Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

Größere Investitionen müssen steuerlich nicht erst relevant werden, wenn eine Maschine, ein Fahrzeug oder neue Betriebsausstattung tatsächlich angeschafft wird. Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG können Unternehmen einen Teil geplanter Investitionskosten bereits vorher gewinnmindernd berücksichtigen. Die steuerliche Wirkung einer zukünftigen Anschaffung wird dadurch teilweise vorgezogen. Damit der Investitionsabzugsbetrag genutzt werden kann, müssen allerdings bestimmte gesetzliche Voraussetzungen eingehalten werden.

1. Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG?

Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag? Vereinfacht gesagt ermöglicht der IAB Unternehmen, einen Teil der Kosten einer zukünftigen Investition bereits vor der tatsächlichen Anschaffung steuerlich geltend zu machen.

Planen Sie beispielsweise den Kauf einer neuen Maschine in zwei Jahren, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen bereits heute bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten gewinnmindernd berücksichtigen.

Die eigentliche Investition muss grundsätzlich innerhalb der drei auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahre erfolgen. Bis dahin reduziert der IAB zunächst den steuerlichen Gewinn des Jahres, in dem er in Anspruch genommen wird.

Keine Festlegung auf ein konkretes Wirtschaftsgut erforderlich

Bei der Inanspruchnahme muss noch nicht feststehen, welche konkrete Maschine, welches Fahrzeug oder welche Ausstattung später angeschafft wird. Auch der Nachweis oder die Glaubhaftmachung einer konkreten Investitionsabsicht ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Das schafft Spielraum bei der weiteren Investitionsplanung. Entscheidend ist später, dass innerhalb der gesetzlichen Frist eine begünstigte Investition erfolgt und die weiteren Voraussetzungen des § 7g EStG erfüllt werden.

 

2. Welche Voraussetzungen gelten für den Investitionsabzugsbetrag?

Die wichtigsten Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag betreffen den Gewinn des Betriebs, die Art der Gewinnermittlung und das später angeschaffte Wirtschaftsgut.

Gewinngrenze von 200.000 Euro

Der Gewinn des Betriebs darf im Wirtschaftsjahr, in dem der Investitionsabzugsbetrag geltend gemacht wird, grundsätzlich 200.000 Euro nicht überschreiten. Maßgeblich ist der Gewinn ohne Berücksichtigung des IAB und entsprechender Hinzurechnungen.

Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG

Der Gewinn muss nach § 4 oder § 5 EStG ermittelt werden. Damit können sowohl bilanzierende Betriebe als auch Unternehmen mit Einnahmenüberschussrechnung grundsätzlich einen IAB in Anspruch nehmen.

Investition innerhalb von drei Wirtschaftsjahren

Die begünstigte Investition muss spätestens bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres durchgeführt werden.

Wird beispielsweise im Jahr 2026 ein IAB berücksichtigt, muss die entsprechende Investition grundsätzlich spätestens bis Ende 2029 erfolgen.

Fast ausschließlich betriebliche Nutzung

Das Wirtschaftsgut muss mindestens bis zum Ende des auf die Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich beziehungsweise fast ausschließlich betrieblich genutzt werden.

Als fast ausschließlich betrieblich gilt grundsätzlich eine Nutzung von mindestens 90 Prozent. Eine private Nutzung von mehr als zehn Prozent kann daher insbesondere bei Firmenfahrzeugen problematisch sein.

3. Was fällt alles unter den Investitionsabzugsbetrag?

Eine häufige Frage lautet: Was fällt alles unter den Investitionsabzugsbetrag?

Begünstigt sind grundsätzlich neue und gebrauchte abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens.

Typische Beispiele sind:

  • Maschinen und Produktionsanlagen
  • Werkzeuge und Betriebsausstattung
  • betrieblich genutzte Fahrzeuge
  • Computer und technische Geräte
  • Büroausstattung und Möbel
  • bestimmte geringwertige Wirtschaftsgüter

Nicht begünstigt sind dagegen beispielsweise Grundstücke und Gebäude, da es sich nicht um bewegliche Wirtschaftsgüter handelt.

Auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie klassische Software können grundsätzlich nicht über den IAB begünstigt werden. Für sogenannte Trivialprogramme gelten Ausnahmen.

Was ist bei Firmenfahrzeugen zu beachten?

Ein Firmenfahrzeug kann grundsätzlich unter § 7g EStG fallen. Die Zuordnung zum Betriebsvermögen allein genügt jedoch nicht.

Entscheidend ist, dass die vorgeschriebene betriebliche Nutzung tatsächlich eingehalten wird. Wird ein Fahrzeug zu mehr als zehn Prozent privat genutzt, kann dies für den IAB schädlich sein. Bei Anwendung der 1-Prozent-Regelung verlangt die Finanzverwaltung zusätzliche geeignete Nachweise, wenn trotzdem eine mindestens 90-prozentige betriebliche Nutzung geltend gemacht werden soll.

 

4. Wie hoch ist der maximale Investitionsabzugsbetrag?

Wie hoch ist der maximale Investitionsabzugsbetrag? Für eine begünstigte Investition können aktuell bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten berücksichtigt werden.

Bei einer geplanten Investition von 100.000 Euro können somit grundsätzlich bis zu 50.000 Euro als IAB angesetzt werden.

Zusätzlich gilt ein betriebsbezogener Höchstbetrag. Die Summe der im Abzugsjahr und in den drei vorangegangenen Wirtschaftsjahren noch vorhandenen Investitionsabzugsbeträge darf insgesamt 200.000 Euro je Betrieb nicht überschreiten. Es handelt sich also nicht um einen jährlich neu verfügbaren Betrag von 200.000 Euro.

Ist der Investitionsabzugsbetrag 40 % oder 50 %?

Für die aktuelle Rechtslage beträgt der Investitionsabzugsbetrag bis zu 50 Prozent.

Die häufig genannten 40 Prozent haben zwei unterschiedliche Hintergründe. Nach älterem Recht konnte der IAB selbst nur bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten betragen. Durch die Investitionsabzugsbetrag Neuregelung wurde dieser Prozentsatz auf 50 Prozent angehoben.

Außerdem beträgt die heutige Sonderabschreibung nach § 7g EStG für begünstigte Wirtschaftsgüter bis zu 40 Prozent. Dabei handelt es sich jedoch um ein separates steuerliches Instrument.

Investitionsabzugsbetrag Beispiel

Ein einfaches Investitionsabzugsbetrag Beispiel zeigt, wie sich der IAB auswirken kann.

Ein Unternehmen erzielt im Jahr 2026 einen steuerlichen Gewinn von 150.000 Euro. Für das Jahr 2028 ist der Kauf einer neuen Maschine für voraussichtlich 80.000 Euro geplant.

Voraussichtliche Anschaffungskosten: 80.000 Euro

Maximaler IAB mit 50 Prozent: 40.000 Euro

Gewinn vor dem IAB: 150.000 Euro

Gewinn nach dem IAB: 110.000 Euro

Die 40.000 Euro sind dabei nicht mit einer Steuerersparnis von 40.000 Euro gleichzusetzen. Sie reduzieren zunächst den steuerpflichtigen Gewinn. Wie hoch die tatsächliche Steuerwirkung ausfällt, hängt unter anderem von der Rechtsform, dem Steuersatz und der weiteren steuerlichen Situation ab.

Das Beispiel zu § 7g EStG zeigt damit vor allem, dass die steuerliche Wirkung einer geplanten Investition zeitlich vorgezogen werden kann.

Wird die Maschine später tatsächlich angeschafft, kann der zuvor berücksichtigte Betrag im Investitionsjahr wieder gewinnerhöhend hinzugerechnet werden. Gleichzeitig können die Anschaffungskosten um bis zu diesen Betrag gewinnmindernd herabgesetzt werden.

Dadurch reduziert sich allerdings auch die Bemessungsgrundlage für die spätere Abschreibung.

 

5. Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Neben dem Investitionsabzugsbetrag enthält § 7g EStG eine weitere steuerliche Gestaltungsmöglichkeit: die Sonderabschreibung 7g.

Für begünstigte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens können im Jahr der Anschaffung oder Herstellung sowie in den vier folgenden Wirtschaftsjahren zusätzlich zur regulären Abschreibung Sonderabschreibungen von bis zu 40 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden. Diese erhöhte Grenze gilt für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2023 angeschafft oder hergestellt wurden.

Ist eine Sonderabschreibung ohne Investitionsabzugsbetrag möglich?

Ja. Eine Sonderabschreibung ohne Investitionsabzugsbetrag ist grundsätzlich möglich.

Die Sonderabschreibung setzt nicht voraus, dass zuvor ein IAB gebildet wurde. Sie hat eigene Voraussetzungen. Unter anderem darf der Betrieb im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung oder Herstellung die Gewinngrenze von 200.000 Euro nicht überschreiten. Außerdem gelten auch hier Anforderungen an die betriebliche Nutzung.

IAB und Sonderabschreibung kombinieren

Grundsätzlich können beide Instrumente miteinander kombiniert werden.

Werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten aufgrund eines zuvor verwendeten IAB herabgesetzt, reduziert sich dadurch jedoch die Bemessungsgrundlage für die weitere Abschreibung.

Ob Sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen, zusätzlich die Sonderabschreibung einsetzen oder die steuerlichen Möglichkeiten anders verteilen sollten, hängt deshalb auch von der erwarteten Gewinnentwicklung der kommenden Jahre ab.

 

6. Investitionsabzugsbetrag auflösen und rückgängig machen

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig davon gesprochen, den Investitionsabzugsbetrag auflösen zu müssen. Steuerlich muss jedoch unterschieden werden, ob der IAB für eine Investition verwendet oder tatsächlich rückgängig gemacht wird.

Die Investition wird durchgeführt

Wird innerhalb der Investitionsfrist ein begünstigtes Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt, kann ein noch vorhandener IAB im Investitionsjahr bis zur gesetzlich zulässigen Höhe gewinnerhöhend hinzugerechnet werden.

Gleichzeitig können die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um bis zu diesen Betrag gewinnmindernd herabgesetzt werden.

Wann muss ein Investitionsabzugsbetrag rückgängig gemacht werden?

Erfolgt bis zum Ende des dritten auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahres keine ausreichende begünstigte Investition, muss der noch nicht verwendete IAB rückgängig gemacht werden.

Die Korrektur erfolgt im ursprünglichen Abzugsjahr. Ein im Jahr 2026 berücksichtigter IAB, für den bis Ende 2029 keine entsprechende Investition erfolgt, wird somit grundsätzlich rückwirkend für 2026 korrigiert. Auch eine freiwillige vorzeitige Rückgängigmachung ist möglich.

Rückabwicklung des Investitionsabzugsbetrags

Eine Rückabwicklung Investitionsabzugsbetrag kann außerdem notwendig werden, obwohl das Wirtschaftsgut tatsächlich angeschafft wurde.

Das ist beispielsweise möglich, wenn das Wirtschaftsgut während des vorgeschriebenen Zeitraums nicht mehr ausreichend betrieblich genutzt wird. Somit kann es erforderlich sein, die Hinzurechnung und eine vorgenommene Herabsetzung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten rückgängig zu machen.

Wird das angeschaffte Wirtschaftsgut nicht bis zum Ende des Folgejahres der Anschaffung im Betrieb genutzt, ist der Investitionsabzugsbetrag ebenfalls rückgängig zu machen, da die Verbleibens- und Nutzungsfristen gemäß § 7g Abs. 4 EStG nicht eingehalten wurden.

7. Vor- und Nachteile des Investitionsabzugsbetrags

Der IAB kann insbesondere bei geplanten größeren Anschaffungen ein interessantes Instrument der steuerlichen Gestaltung sein. Ob er im konkreten Fall sinnvoll ist, hängt jedoch von der wirtschaftlichen Entwicklung und der tatsächlichen Investitionsplanung ab.

Vorteile des Investitionsabzugsbetrags

Steuerliche Wirkung bereits vor der Investition:
Ein Teil der voraussichtlichen Investitionskosten kann bereits berücksichtigt werden, obwohl das Wirtschaftsgut noch nicht angeschafft wurde.

Liquidität bleibt zunächst im Unternehmen:
Durch die Minderung des steuerlichen Gewinns reduziert sich die Steuerbelastung im Jahr der Bildung eines IAB. Dadurch kann vorübergehend mehr Liquidität für Investitionen oder andere betriebliche Zwecke zur Verfügung stehen.

Steuerbelastung zeitlich planen:
Der IAB ermöglicht es, einen Teil der steuerlichen Wirkung gezielt in ein früheres Wirtschaftsjahr zu verlagern. Das kann insbesondere bei schwankenden oder aktuell höheren Gewinnen interessant sein, um dem mit höherem Einkommen steigenden Einkommensteuersatz (Steuerprogression) bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften entgegenzuwirken.

Flexibilität bei der späteren Investition:
Bei Bildung des IAB muss grundsätzlich noch kein bestimmtes einzelnes Wirtschaftsgut festgelegt werden. Unternehmen bleiben deshalb innerhalb des gesetzlichen Rahmens flexibel bei der späteren Auswahl der Investition.

Kombination mit weiteren Abschreibungen möglich:
Unter den jeweiligen Voraussetzungen kann der IAB später mit regulärer Abschreibung und der Sonderabschreibung nach § 7g EStG kombiniert werden.

Nachteile des Investitionsabzugsbetrags

Steuerentlastung wird teilweise nur vorgezogen:
Werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach der Investition herabgesetzt, reduziert sich damit auch die Bemessungsgrundlage für die spätere Abschreibung. Die frühere Entlastung führt daher regelmäßig zu geringeren Abschreibungen in späteren Jahren.

Investitionsfrist muss eingehalten werden:
Wird innerhalb der drei folgenden Wirtschaftsjahre keine ausreichende begünstigte Investition vorgenommen, muss der nicht verwendete IAB rückwirkend korrigiert werden.

Nutzungsvoraussetzungen können zur Rückabwicklung führen:
Auch nach erfolgter Investition müssen die Vorgaben zur betrieblichen Nutzung eingehalten werden. Andernfalls kann eine steuerliche Rückabwicklung erforderlich werden.

Maximale Ausschöpfung ist nicht immer sinnvoll:
Ein möglichst hoher IAB muss wirtschaftlich nicht automatisch die beste Lösung sein. Bei der Entscheidung sollten auch die erwarteten Gewinne der kommenden Jahre, geplante Investitionen und die spätere Abschreibungswirkung berücksichtigt werden.

Die Frage „Welche Nachteile hat der Investitionsabzugsbetrag?“ lässt sich deshalb nicht allein mit den gesetzlichen Risiken beantworten. Entscheidend ist vor allem, ob der IAB zur tatsächlichen Investitions- und Gewinnplanung des Unternehmens passt.

 

8. Häufige Fragen zum Investitionsabzugsbetrag

Kann ich den Investitionsabzugsbetrag rückwirkend beantragen?

Ein IAB kann unter bestimmten verfahrensrechtlichen Voraussetzungen auch nach der erstmaligen Steuerfestsetzung noch geltend gemacht werden, beispielsweise im Rahmen eines Rechtsbehelfs oder eines zulässigen Änderungsantrags.

Ist die erstmalige Steuerfestsetzung allerdings bereits unanfechtbar geworden, kann ein anschließend geltend gemachter IAB nur für ein Wirtschaftsgut verwendet werden, das zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme noch nicht angeschafft oder hergestellt worden war.

Ob Sie einen Investitionsabzugsbetrag nachträglich geltend machen können, sollte deshalb immer anhand des konkreten Steuerbescheids und des Verfahrensstands geprüft werden.

Wie wird ein Investitionsabzugsbetrag gebucht?

Bei bilanzierenden Unternehmen erfolgt der eigentliche Abzug außerhalb der Bilanz. Die entsprechenden Angaben werden im Rahmen der jeweiligen Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuererklärung, Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung, Körperschaftsteuererklärung) übermittelt.

Wie ein Investitionsabzugsbetrag gebucht beziehungsweise technisch in der jeweiligen Buchhaltungssoftware erfasst wird, hängt unter anderem vom eingesetzten Programm und Kontenrahmen ab.

Investitionsabzugsbetrag Photovoltaik: Ist ein IAB möglich?

Beim Investitionsabzugsbetrag Photovoltaik muss genauer unterschieden werden.

Werden ausschließlich Einnahmen und Entnahmen aus einer Photovoltaikanlage erzielt, die vollständig unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 72 EStG fallen, scheidet für diese Tätigkeit grundsätzlich die Bildung neuer Investitionsabzugsbeträge aus, weil kein steuerlicher Gewinn mehr zu ermitteln ist.

Gehört die Photovoltaikanlage dagegen zum Betriebsvermögen eines Unternehmens, dessen Zweck nicht ausschließlich in der Stromerzeugung mit solchen Anlagen besteht, können die Regelungen des § 7g EStG weiterhin anwendbar sein.

Investitionsabzugsbetrag Privatperson: Geht das?

Ein Investitionsabzugsbetrag als Privatperson für rein private Anschaffungen ist nicht möglich.

Natürliche Personen können den IAB jedoch sehr wohl nutzen, wenn sie beispielsweise als Einzelunternehmer oder Freiberufler einen entsprechenden Betrieb führen. Entscheidend ist also die betriebliche Tätigkeit und Zuordnung der Investition, nicht allein die Tatsache, dass es sich beim Unternehmer um eine natürliche Person handelt.

Unser Fazit

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG bietet insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, geplante Investitionen bereits vor der tatsächlichen Anschaffung in die steuerliche Planung einzubeziehen.

Ob und in welcher Höhe ein IAB sinnvoll ist, sollte jedoch nicht allein nach dem maximal möglichen Abzugsbetrag entschieden werden. Auch die erwartete Gewinnentwicklung, der Investitionszeitpunkt, die spätere Abschreibung und mögliche Sonderabschreibungen sollten gemeinsam betrachtet werden.

Als Steuerberater in Aachen stehen wir Ihnen persönlich, individuell und kompetent zur Seite. Gemeinsam prüfen wir, ob und in welcher Höhe der Investitionsabzugsbetrag für Ihr Unternehmen sinnvoll ist, damit Sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten gezielt nutzen und Ihre geplanten Investitionen vorausschauend gestalten können.

Ihr Team der Konsultaix Steuerberater in Aachen

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