Immobilien-wirtschaft

Projektentwicklung


Bei der Projektentwicklung gelten für die Gesellschaften besondere Regelungen im Bereich der Finanzbuchhaltung sowie der Jahresabschlusserstellung. Hierbei unter-stützen wir Sie gerne mit unserem fachlichen Know-How. Wir übernehmen gerne die Finanzbuchhaltung und/oder die Erstellung des Jahresabschlusses unter Beachtung der besonderen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften und nutzen vorhandene Potenziale in Ihrem Interesse. 

Bestandshaltung


Die Bestandshaltung von Immobilien im Privatvermögen ist grundsätzlich sinnvoll. In einigen Fällen kann aber auch der Erwerb über bzw. die Übertragung auf eine vermögensverwaltende Gesellschaft durch-aus vorteilhaft sein. Hierüber beraten wir Sie gerne vor dem Erwerb oder bei bereits vorhandenem Bestand. Da sich sowohl das Steuerrecht als auch die private Situation regelmäßig ändert, sollten alte wie neue Konstrukte regelmäßig auf den Prüfstand gestellt werden, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

Kurzfristige Vermietung


Sie vermieten z. B. Handwerkerwohnungen, Ferienwohnung oder sonstige Räume zur kurzfristigen Übernachtung?


Gerne helfen wir Ihnen bereits vor Vermietung und geben hilfereiche Tipps z. B. zur Kaufpreisaufteilung, Gutachten über verkürzte Restnutzungsdauern oder Modernisierungsmaßnahmen. Nach Erwerb oder Fertigstellung unterstützen wir Sie auch gerne bei der laufenden Betreuung wie bspw. der Deklaration in den Bereichen der Ertragsteuer sowie der Umsatzsteuer.

Familienpool-Gesellschaften


Im Zusammenspiel aus Bestandshaltung, Nachfolgeplanung und Steueroptimierung ist die Errichtung einer sogenannten Familien-pool-Gesellschaft bestens geeignet. Hierbei sind auch komplexere Familienverhältnisse durch eine breite Auswahl von zur Verfügung stehenden Gesellschaftsformen hervorragend
steuerlich optimierbar. Die Umsetzung erfolgt bei Bedarf gemeinsam mit einem Rechtsberater und/oder einem Notar. Falls Sie hierzu Fragen haben, können Sie uns sehr gerne ansprechen. Wir sind Ihnen bei der Umsetzung und Betreuung gerne behilflich.

Erhöhung des

Abschreibungsvolumens

Das Abschreibungsvolumen
ist aufgebraucht? Es gibt einige Möglichkeiten neues Volumen zu generieren.

Erhöhung des

Abschreibungssatzes

Nur 2% Abschreibung pro Jahr? Hier ist mehr drin! Wir zeigen Ihnen gerne wie Sie die Quote deutlich erhöhen.

Reduzierung der

steuerpflichtigen Einkünfte

Hier geht einiges! Bei Über-nahme eines Mandats prüfen wir jeden Fall auf Optimierungs-möglichkeiten.

Sind Sie interessiert?

Sie erreichen uns vorab telefonisch, per Kontaktformular oder per E-Mail unter:

 
 
 
 
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